Regionalplananpassung Münsterland – alle Informationen unter:
https://www.bezreg-muenster.de/de/regionalplanung/aktuelle_verfahren/index.html
Zweites Beteiligungsverfahren vom 28. Oktober 2024 bis einschließlich 09. Dezember 2024 (Veröffentlichungsfrist)
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind über die geplante Änderung des Regionalplans Münsterland gem. § 9 Abs. 1 ROG frühzeitig unterrichtet worden. Gemäß § 8 Abs. 1 ROG wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen berührt werden kann, wurden bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts beteiligt.
Vom 6. März 2023 bis 30. September 2023 wurde gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW) wurde der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum ersten Mal Gelegenheit gegeben, Stellung zu dem Planentwurf, der Begründung und zum Umweltbericht zu nehmen.
Vom 19. Juni bis 05. Juli 2024 wurden die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 ROG, die nicht nach § 9 Abs. 2 S. 4 ROG ausgeschlossen sind, nach Beschluss des Regionalrats mit diesen erörtert, vgl. § 19 Abs. 3 S. 1 LPlG NRW. Dabei wurde ein Ausgleich der Meinungen angestrebt.
Im Ergebnis wurde der Planentwurf in der Fassung des Aufstellungsbeschlusses (Sitzungsvorlage: 35/2022) dergestalt geändert, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt. Die Planänderung umfasst das gesamte Plangebiet des Regionalplans Münsterland mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster
Mit Beschluss vom 23. September 2024 hat der Regionalrat Münster den überarbeiteten Planentwurf zur Änderung des Regionalplans Münsterland (Stand: September 2024) und die Durchführung einer zweiten Beteiligung gem. §§ 9 Abs. 3 und 2 S. 3 – 6, 7 Abs. 7 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW beschlossen.
Vom 28. Oktober 2024 bis einschließlich 09. Dezember 2024 kann der überarbeitete Planentwurf zur Änderung des Regionalplans Münsterland auf der Seite der https://www.bezreg-muenster.de/de/regionalplanung/aktuelle_verfahren/index.html
im Bereich „Planunterlagen“ ab dem 28.10.2024 eingesehen und heruntergeladen werden.
Informationen zur Fläche Ferdinand-Kortmann-Straße/Flotfeld in Nordkirchen
Naturschutzfachliche Informationen
Biotopkartierung durch das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz*)
Biotopkarte Nordkirchen incl. Siedlungsflächen
- 1.2 Biotopkarte Nordkirchen und Umgebung
Die weiße Fläche um die Heckenstruktur an der K2 zeigt, was es bedeutet, wenn diese Biotopinsel wegfällt.
Info: Schutzwürdige Biotope in NRW (Landesamt für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz)
Bei der zu überplanenden Fläche Ferdinand-Kortmann-Straße/Flotfeld handelt es sich um einen Bereich, der in der ersten Offenlage der Regionalplananpassung Münsterland als sogenannte Potentialfläche für Gewerbe und Industrie (GIB-P) dargestellt ist. Gleichzeitig handelt es sich hier aktuell um eine Fläche die im Landschafftsplan Nordkirchen/Herbern als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist.
Im Rahmen der ersten Offenlage und der entsprechenden Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld (UNB COE) Stellung zu der vorgesehene Änderung genommen.
Ergebnis der Dokumentationsbögen (Inhalt des Regionalplananpassungsverfahren)
UNB (Untere Naturschutzbehörde Kreis Coesfeld) hat in der ersten Offenlage wie folgt Stellung genommen:
Die Fläche ist durch kleinstrukturierte Kampfluren mit hoher Heckendichte charakterisiert. Vorhandensein einer zentral liegende Grünfläche die geschützt werden soll wegen
- Der Erhaltung des Grünlandkomplexes sowie des komplexen Verbundes zwischen Gehölzstrukturen und Grünland
- Wegen Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes
- Wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung
- „Eine Befreiung aus dem Landschaftsschutz wird nicht in Aussicht gestellt. Die Fläche sollte herausgenommen werden.“
Abwägungsvorschlag der Bezirksregierung Münster
Aus Freiraumsicht handelt es sich um einen konfliktreichen Bereich. Die UNB … erwartet ein hohes Konfliktpotential. Es ist …. unklar, ob die Fläche umsetzbar ist, weshalb die Fläche als eingeschränkt geeignet für eine Festlegung als GIB-P bewertet wird.
Weiter
Im Plangebiet befinden sich Biotopstrukturen, u.a Gehölze und Hecken) die auch Teil eines regionales Biotopverbundes sind.
Auf nachgeordneter Planungs- und Zulassungsebene ist eine Integration und der Erhalt anzustreben.
Im Protokoll des Erörterungstermins kann man sehen, dass es hier tatsächlich kein Meinungsausgleich gab. Die UNB hat dem Entlass aus dem Landschaftsschutz bisher nicht zugestimmt. Anbei die links zu den entsprechenden Unterlagen
Anlage 2 Erörterungsprotokoll Kreis Coesfeld zur Vorlage 27/2024
Anlage 1 – Synopse der Stellungnahmen – Naturschutzverbände zur Vorlage 27/2024
Anlage 1 – Synopse der Stellungnahmen – Kreis Coesfeld und kreisangehörige Kommunen zur Vorlage 27/2024
Anlage 3 – 4.1b Dokumentationsbögen ASB-P im Kreis Coesfeld zur Vorlage 27/2024
Anlage 3 – 6.6b Umweltbericht Anhang E Kreis Coesfeld zur Vorlage 27/2024
Zeichnerische Darstellung der GIB-P Gebiete in Nordkirchen sowie den textliche Dokumentationsbögen
Regionalplan Münsterland legt Größe und Standort der Siedlungsflächen fest
Im Regionalplan Münsterland werden in Tabellen die Flächenbudgets, und in Karten die möglichen Flächen für jede Kommune dargestellt.
Für Nordkirchen sieht das dann so aus. Die ausgewiesenen Flächen können das dreifache Budget darstellen. So ist mehr Flexibilität gewährleistet.
Dabei sind die grau schraffierten Flächen potentielle Gewerbe- und Industriebereiche (GIB-P)
Die braun schraffierte Fläche stellt potentielle Wohnbauflächen (ASB-P Potentialfläche für Allgemeinen Siedlungsbereich) dar
Für die Gesamtgemeinde sind vier Gewerbeflächen ausgewiesen. Zwei in Nordkirchen an der Ferdinand Kortmann-Straße und an der L810, in Südkirchen und Capelle südlich angrenzend an die bestehenden Gewerbegebiete.
So kann man überschlagen dass in den Karten 60% der Flächen in Nordkirchen, und 40% in Südkirchen und Capelle. Das bedeutet ca. 19,8 ha in Nordkirchen und 13,2 ha in Südkirchen und Capelle.
Die Ansiedlung des Unternehmens RCS möchte ca.10 ha der Fläche (Betriebsfläche zzgl. Ausgleich und Reserveflächen) in Anspruch nehmen. Damit sind über die Hälfte der uns in Nordkirchen zur Verfügung stehenden Fläche schon im ersten der 20 Jahre weg.
Wir halten das mit Blick auf alle die nach uns kommen, für unangemessen und kurzsichtig.
Für kleinteiliges Gewerbe, Expansion ortsansässiger Unternehmen oder innovativen Neuansiedlungen bleibt nicht viel übrig. Denn schon jetzt ist RCS nicht der einzige Interessent.
Wir stehen für eine behutsame und weitsichtige gewerbliche Entwicklung mit Augenmaß, welche die Besonderheiten unseres Orts und des Münsterlandes berücksichtigt und in die Planungen integriert. Nur so kann unserer Gemeinde von einer klugen und nachhaltigen Entwicklung profitieren.